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Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Telemedien

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Das Rechtshandbuch stellt die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Online-Medien (Rundfunk und Telemedien) mit ihren Besonderheiten dar. Es konzentriert sich auf die Gesichtspunkte, die in der Praxis eine Rolle spielen. Damit versetzt es Leser in die Lage, einen durchschnittlichen Alltagsfall im rundfunkrechtlichen Bußgeldverfahren ohne weitere Spezialliteratur zu lösen. Das Werk ist unverzichtbar für die Compliance bei privaten Rundfunkveranstaltern, Anbietern von rundfunkähnlichen Telemedien, Medienplattformen, Benutzeroberflächen, Medienintermediären und sonstigen Telemedien. Es wendet sich zudem an Studierende mit medienrechtlichem Studienschwerpunkt, an Landesmedienanstalten als nach §§ 35, 36 OWiG zuständige Verwaltungsbehörden sowie an Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, aber ebenso und nicht zuletzt an die Verteidigerinnen und Verteidiger im Bußgeldverfahren.

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Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Telemedien, Roland Bornemann

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
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(Hardcover)
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Titel
Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Telemedien
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Roland Bornemann
Verlag
Springer
Erscheinungsdatum
2023
Einband
Hardcover
Seitenzahl
349
ISBN10
3662664984
ISBN13
9783662664988
Reihe
Beschreibung
Das Rechtshandbuch stellt die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Online-Medien (Rundfunk und Telemedien) mit ihren Besonderheiten dar. Es konzentriert sich auf die Gesichtspunkte, die in der Praxis eine Rolle spielen. Damit versetzt es Leser in die Lage, einen durchschnittlichen Alltagsfall im rundfunkrechtlichen Bußgeldverfahren ohne weitere Spezialliteratur zu lösen. Das Werk ist unverzichtbar für die Compliance bei privaten Rundfunkveranstaltern, Anbietern von rundfunkähnlichen Telemedien, Medienplattformen, Benutzeroberflächen, Medienintermediären und sonstigen Telemedien. Es wendet sich zudem an Studierende mit medienrechtlichem Studienschwerpunkt, an Landesmedienanstalten als nach §§ 35, 36 OWiG zuständige Verwaltungsbehörden sowie an Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, aber ebenso und nicht zuletzt an die Verteidigerinnen und Verteidiger im Bußgeldverfahren.