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Organkompetenzen und Handlungsinstrumente auf dem Gebiet der nationalen Sicherheit

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Dieses Werk behandelt hochaktuelle Fragen auf dem Gebiet der Staatsleitung: Wie wird die nationale Sicherheit Deutschlands zukünftig gewährleistet? Welche Strukturveränderungen sind in unserer Sicherheitsarchitektur zulässig? Wie sind die Einsatzkompetenzen für die Streitkräfte verteilt? Welche Handlungsinstrumente haben Regierung und Parlament? Im Mittelpunkt der exemplarischen Betrachtung sicherheitspolitischer Institutionen stehen der Bundessicherheitsrat und der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages. Der verfassungsrechtliche Rahmen für einen „Sicherheitsberater“ im Kanzleramt und einen Nationalen Sicherheitsrat als parlamentarisches Abbild dessen wird abgesteckt. Kern dieser Untersuchung ist die kombinierte Verantwortlichkeit von Regierung und Parlament nach dem Prinzip des konstitutiven Parlamentsvorbehalts für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz sowie die AWACS- und Lissabon-Verfassungsrechtsprechung 2008 / 2009 werden kritisch untersucht. Als elementarer Bestandteil der Wehrverfassung wird der Grundsatz von der Bündnisintegration deutscher Streitkräfte herausgestellt, der kurzfristige Vorlaufzeiten für den Auslandseinsatz schneller Krisenreaktionskräfte ermöglicht, ohne den Parlamentsvorbehalt einzuschränken.

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2011

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