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Das Verwertungsverbot aus dem Mediationsverfahren für das Schiedsgerichtsverfahren
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Mediation als eine Form der alternativen Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution) hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Ein grundlegendes Prinzip der Mediation ist die Vertraulichkeit des Verfahrens. Diese hat sich insbesondere dann zu bewähren, wenn die Mediation gescheitert ist und die Parteien nunmehr den Rechtsweg vor ein Schiedsgericht beschreiten. Das Werk beleuchtet die Problematik, wie verhindert werden kann, dass die im Mediationsverfahren offenbarten Informationen in einem nachfolgenden Schiedsgerichtsverfahren zulasten der sich offenbarenden Partei verwertet werden können.
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2011
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