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Unterstellungsfragen im Rahmen der Genehmigungs- und Bewilligungspflicht gemäss Kollektivanlagengesetz

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Das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Kollektivanlagengesetz (KAG) verfügt auf der Ebene der Genehmigungs- und Bewilligungspflicht über einen ausgesprochen weiten Geltungsbereich: Gemäss dem Grundsatz 'same business - same risks - same rules' sind dem KAG nämlich alle Anlageformen unterstellt, die materiell eine kollektive Kapitalanlage darstellen und alle Personen, die diese verwalten, aufbewahren oder vertreiben. Dieser weitgehende regulatorische Ansatz ist zwar im Interesse des Anlegerschutzes geboten, birgt aber auch die Gefahr unverhältnismässiger oder unsachlicher Unterstellungen. Die Berner Dissertation will einen Beitrag zur Lösung von praktischen Abgrenzungsproblemen im Rahmen des Geltungsbereichs des KAG leisten, wobei rechtsvergleichende Ansätze einbezogen werden.

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2011

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