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Recht und Rechtswirklichkeit in Deutschland und China

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„Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge“, so lautet schon ein altes deutsches Sprichwort. Die Frage der prozessualen Durchsetzung privater Ansprüche im deutschen und chinesischen Recht, mithin die Frage nach dem Verhältnis von Recht und Rechtswirklichkeit zueinander, war auch Thema eines Symposiums im Juni 2010 an der Universität Freiburg. Materielles Recht muss sich in der verfahrensrechtlichen Umsetzung bewähren, sonst verfehlt es seine Regelungsziele. Um dies zu gewährleisten, sind sowohl in China als auch in Deutschland auf vielen verschiedenen Gebieten neue Gesetze verabschiedet bzw. alte reformiert worden. Zu nennen sind zum Beispiel das UMAG, das KapMuG und das Risikobegrenzungsgesetz in Deutschland oder der Tort Liability Act, das Antimonopolgesetz sowie die Einführung der Business Judgment Rule in China. Die Tagungsbeiträge stellen eine Bestandsaufnahme dar und vergleichen die Reformansätze in beiden Ländern gerade in Bezug auf die kritische Schnittstelle zwischen materiellem und prozessualem Recht. Vor allem der kollektive Rechtsschutz ist sowohl in China als auch in Deutschland ein aktuelles Thema, da ihm besonders im Produkthaftungs-, im Kapitalmarkt- und im Wettbewerbsrecht eine wichtige Rolle für die effektive Durchsetzung privater Ansprüche zukommt. Eine Sonderrolle nimmt dabei das Kollektive Arbeitsrecht ein, da hier die Rechtswirklichkeit von den Tarifparteien bestimmt wird und die richterliche Fortbildung des materiellen Rechts maßgeblich prägt.

Parameter

ISBN
9783161508905

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2011

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