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Die Angemessenheit der Eigenkapitalrendite im Rahmen der Anreizregulierung von Netzentgelten in der Energiewirtschaft

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In den letzten Jahren gibt es eine Kontroverse zwischen den Regulierungsbehörden, insbesondere der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium, sowie den Netzbetreibern der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft. Der Streit dreht sich um die Frage, ob die Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) eine angemessene Eigenkapitalverzinsung ermöglichen. Die Anforderungen der ARegV zur Bemessung der anerkannten Eigenkapitalbasis führen zu erheblichen Unterschieden zwischen der tatsächlichen und der rechtlich maßgeblichen Eigenkapitalbindung. Zudem differenzieren sich die normativen Vorhaben der ARegV in leistungsorientierte und rechtstrukturelle Elemente, die für alle Netzbetreiber unabhängig von ihrer Unternehmensqualität gelten. Die Analyse beleuchtet diese Probleme unter Berücksichtigung wirtschaftswissenschaftlicher Analysen. Die ökonomischen Auswirkungen der ARegV auf die Eigenkapitalverzinsung können primär von Ökonomen beurteilt werden. Die Rechtswissenschaft hingegen beschäftigt sich mit der juristischen Bewertung dieser Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf die energie- und verfassungsrechtlichen Anforderungen, die für die staatliche Steuerung der Netzentgelte über Erlösobergrenzen gelten. Die Untersuchung präsentiert die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens, das im Auftrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Berlin (BDEW) erstellt wurde.

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Die Angemessenheit der Eigenkapitalrendite im Rahmen der Anreizregulierung von Netzentgelten in der Energiewirtschaft, Ulrich Büdenbender

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2011
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