Rechtsstaatliche Anforderungen an den Verwaltungsvertrag am Beispiel der Schriftlichkeit des Vertrages
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Ziel der Untersuchung ist eine angemessene Würdigung des Werts und der Bedeutung des Schriftformerfordernisses in der Dogmatik des allgemeinen Verwaltungsvertrags sowie eine Diskussion der damit verbundenen rechtswissenschaftlichen Problemstellungen. Dabei konzentriert sich die Betrachtung auf die Schriftform der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverträge. Untersucht wird die Schriftlichkeit als Formerfordernis für den Abschluss der Verwaltungsverträge, welches zu deren Entscheidungsrahmen gehört. Es wird der Versuch unternommen, die verfassungsrechtliche Grundaussage zur Schriftlichkeit zu finden, die als allgemeiner Maßstab für den Abschluss der Verwaltungsverträge gilt und insofern auch bei privatrechtlichen Verwaltungsverträgen verbindlich ist. Diese Feststellungen sollen die Suche nach einem Kriterienkatalog zur Geltung des Schriftformerfordernisses in der allgemeinen Lehre des Verwaltungsvertrages leiten.