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NotarFormulare Versorgungsausgleich

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In einem Ehevertrag können Ehegatten den Versorgungsauslgeich, der durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs („VAStrRefG“), welches seit dem 1.9.2009 in Kraft getreten ist, grundlegend geändert wurde, ausschließen oder inhaltlich modifizieren. Es gelten die Formvorschriften des § 7 VersAusglG sowie des § 1410 BGB, die die Beteiligung des Notars in jedem Fall erforderlich machen. Das vorliegende Werk erläutert die gesetzlichen und tatsächlichen Hintergründe des Versorgungsausgleichs und stellt vor allem im Hinblick auf die notarielle Praxis und versehen mit zahlreichen Checklisten, Mustern, Formulierungs- und Berechnungsbeispielen die Möglichkeiten der Gestaltung dar. Abgerundet wird das umfassende Werk durch ein Glossar, in dem alle Spielarten der gesetzlichen, betrieblichen, berufsständischen und privaten Altersvorsorge erschöpfend und leicht verständlich erklärt werden.

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NotarFormulare Versorgungsausgleich, Wolfgang Reetz

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Erscheinungsdatum
2013
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