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Erlass und Verzicht im Zivil- und Wirtschaftsrecht

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Gläubiger streben in der Regel nach einer effektiven Durchsetzung ihrer Ansprüche, was den Eindruck erwecken könnte, dass Erlass und Verzicht als Formen der Aufgabe von Rechten unbedeutend sind. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass diese Annahme irreführend ist: Für Schuldner bringt die Untätigkeit des Gläubigers oft keine wesentlichen Vorteile. Daher muss die Rechtsordnung Mechanismen bieten, die Schuldner vor einem späteren Sinneswandel ihrer Gläubiger schützen. Häufig erfolgt eine Rechtsaufgabe nicht aus reiner Freigebigkeit, sondern im Rahmen eines Rechtsgeschäfts zwischen den Parteien, was die Notwendigkeit von Rechtssicherheit für beide Seiten unterstreicht. Diese Untersuchung zielt darauf ab, zentrale Fragen zu Erlass als zweiseitiger und Verzicht als einseitiger Aufgabe von Rechten im materiellen und Prozessrecht dogmatisch zu beleuchten. Dabei wird ein konsistenter Maßstab für die Behandlung der verschiedenen rechtlichen Aspekte im Zivil- und Zivilprozessrecht entwickelt. Die Einzelaspekte von Erlass und Verzicht werden in verschiedenen Rechtsbereichen vorgestellt, erläutert und einer einheitlichen Beurteilung zugeführt. Der Fokus liegt auf den Regelungen des § 397 BGB und deren Weiterentwicklungen, gefolgt von wichtigen Bereichen des Zivil-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Arbeitsrechts sowie dem Zivilprozessrecht.

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Erlass und Verzicht im Zivil- und Wirtschaftsrecht, Michael Timme

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2011
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