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Obwohl das Bundesarbeitsgericht an einem vorrangigen Bestandsschutz im deutschen Kündigungsrecht festhält, endet jeder zweite Kündigungsschutzprozess in einer Vergleichszahlung. Dies zeigt die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führt oft zu unvorhersehbaren gerichtlichen Auseinandersetzungen, die selbst Fachleute nur schwer überblicken können. Kündigungsschutz beschäftigt vor allem Personalleiter, Sachbearbeiter, Betriebsräte, Verbandsvertreter, Arbeitsrichter und Anwälte. Abfindungszahlungen bringen nicht nur Vorteile mit sich, sondern können auch bestehende Probleme ignorieren, die durch neue Gesetzesinitiativen nicht gelöst werden. Die Autorin beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses, der gesetzlichen Abfindungsregelung des § 1a KSchG und den Regelungen im SGB III. Sie legt besonderen Wert auf das dogmatische Verständnis der Vorschrift und das wiedererwachte Spannungsverhältnis von Abfindungszahlungen zu § 144 SGB III. Abschließend wird aufgezeigt, dass die angekündigten umfassenden Neuerungen im Kündigungsschutzbereich in Bezug auf die Abfindungspraxis tatsächlich keine wesentlichen Veränderungen mit sich gebracht haben.
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Die Abfindungszahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Beteiligung des einzelnen Arbeitnehmers, Sabine Fahl
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- Erscheinungsdatum
- 2011
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