Der Konzern im Unternehmensstrafrecht gemäss Art. 102 StGB
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Obwohl sich in der wirtschaftlichen Realität Unternehmen immer häufiger zu Konzernen zusammenschliessen respektive zusammengeschlossen werden und das 'Ideal' der wirtschaftlich wie juristisch selbständigen Gesellschaft nur noch unter den kleinen und sich vielfach in Familienbesitz befindenden Unternehmen verbreitet anzutreffen ist, orientiert sich das Recht nach wie vor an diesem 'Wunschbild'. Dies trifft nicht alleine auf das Privatrecht zu, das den Konzern nur einer fragmentarischen gesetzlichen Ordnung unterworfen hat, sondern auch auf Art. 102 StGB, welcher kurzerhand die Unternehmensträger des Privat- und öffentlichen Rechts zu Unternehmen im Sinne 'dieses' Artikels erklärt und dabei ausser Acht lässt, dass die Unternehmen des modernen Wirtschaftslebens komplexe Gebilde, bestehend aus mehreren Stufen abhängiger Tochter- und Enkelgesellschaften, sind. Die vorliegende Abhandlung versucht aufzuzeigen, wie die rechtlichen Vorgaben mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten in Übereinstimmung gebracht werden können. Dabei wird in Abweichung von der herrschenden unternehmensstrafrechtlichen Lehre nicht die im Individualstrafrecht entwickelte Geschäftsherrenhaftung bemüht, sondern ein eigenständiger Ansatz entwickelt. Die Arbeit wird abgeschlossen mit Erörterungen zu Rechtsproblemen, welche sich bei der unternehmensstrafrechtlichen Erfassung international tätiger Grosskonzerne stellen.