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Zur Anfechtung und Bestätigung testamentarischer Verfügungen durch den Erblasser oder seinen gesetzlichen Vertreter
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In einer älter werdenden Gesellschaft mehren sich die Fälle, in denen Erblasser noch lange Zeit nach Errichtung eines Testaments leben, eine wegen zwischenzeitlicher Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse angezeigte Änderung oder Aufhebung ihres Testaments aber nicht mehr vornehmen können, weil sie nicht mehr testierfähig sind. Dies führt zu der Frage, ob dann nicht wenigstens die Beseitigung unpassend gewordener Verfügungen durch Anfechtung, die der gesetzliche Vertreter erklären müsste, möglich ist. Das Werk kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass ein solches Anfechtungsrecht nicht anzuerkennen ist.
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2011
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