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Das 1977 eingeführte Institut des Versorgungsausgleichs im deutschen Familienrecht hat sich seit der Neuregelung am 1. September 2009 erheblich verändert. Zwei wesentliche Veränderungen stechen hervor: Die Regelung wurde aus dem Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs herausgenommen und in ein eigenständiges Gesetz überführt. Der über drei Jahrzehnte geltende Grundsatz des Einmalausgleichs aller Anrechte, der oft zu unbefriedigenden Ergebnissen führte, wurde durch das Prinzip der internen Teilung von Anrechten ersetzt. Das Familiengericht überträgt nun für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person bei dem entsprechenden Versorgungsträger. Um die Reform des Versorgungsausgleichs und die damit verbundenen Herausforderungen für die notarielle Praxis zu bewerten, versammelte das 6. Notarrechtliche Symposium an der Martin-Luther-Universität Halle zahlreiche Referentinnen und Referenten, die sich theoretisch und praktisch mit dem Thema auseinandersetzten. Die Auswahl der Beiträge bietet kompakte Analysen aus verschiedenen Perspektiven zu diesem bedeutenden Thema.
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Versorgungsausgleich, Rolf Sethe
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- Erscheinungsdatum
- 2011
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