SOZIALLIBERALE OSTPOLITIK: DIE FDP UND DER WARSCHAUER VERTRAG
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Der Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970, an dessen Ausformulierung die FDP-Politiker, Walter Scheel und Ernst Achenbach, teilgenommen haben, stellte einen Kompromiss zwischen Polen und der Bundesrepublik Deutschland dar. Wenn auch die Nationalinteressen der beiden Staaten auf der völkerrechtlichen Ebene schwer zu vereinbaren waren, so schien die Bindungswirkung des Art. I des Warschauer Vertrages für einen eventuellen gesamtdeutschen Souverän zur conditio sine qua non der deutschen Wiedervereinigung zu sein. Der Vertrag ermöglichte auch die begrenzte Normalisierung der bilateralen Beziehungen zwischen Polen und der Bundesrepublik in den siebziger und achtziger Jahren, trug zur Vertiefung des Entspannungsprozesses zwischen Ost und West bei, und nicht zuletzt eröffnete er den Weg zum Grenzvertrag, den zwischen Polen und dem vereinigten Deutschland am 14. November 1990 unterzeichnet worden ist.