Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung
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Alle Kinder, auch Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung, haben Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Die vorliegende Dissertation zeigt auf, wie der Grundschulunterricht von behinderten Kindern und Jugendlichen zu gestalten ist, damit er den Vorgaben des Völkerrechts und der Bundesverfassung, insbesondere Art. 8 Abs. 2, Art. 19 und Art. 62 Abs. 3 BV, entspricht. Es wird einerseits der Frage nachgegangen, welchen Schulungsmodus ein behindertes Kind erfahren soll: Ist es integrativ oder separativ zu schulen? Andererseits wird untersucht, wie der Unterricht im Einzelnen für ein behindertes Kind auszugestalten ist: Auf welche Unterstützung und auf wie viele zusätzliche Massnahmen hat es Anspruch? Hat es einen Anspruch auf Anpassung der Prüfungsmodalitäten? Hat es ein Recht auf besondere Lernziele und Promotionsregelungen? Wie das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes, das Sonderpädagogik-Konkordat der EDK und gewisse Kantone die Grundschulung von behinderten Kindern regeln, ist ebenfalls Gegenstand der Arbeit.