Kodierleitfaden für die Handchirurgie 2012
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Gerade die Handchirurgie ist ein Fachgebiet, in dem der Grundgedanke des DRG-Systems „Ein Fall – eine Diagnose-eine Prozedur“ nur in Ausnahmefällen zutrifft. Dies liegt daran, dass die komplexeren handchirurgischen Fälle in der Regel auch eine komplexe Versorgung erfordern, die nicht mit einer Prozedur alleine abzubilden ist. Ein weiterer Grund ist, dass die einfachen Fälle oft unter die Vorschriften für das ambulante Operieren nach §115b SGB V fallen und hier die korrekte Verschlüsselung der Nebendiagnosen außerordentlich wichtig ist. Es ist weder möglich noch sinnvoll, in einem Kodierleitfaden konkrete Verschlüsselungsanweisungen für jeden Einzelfall zu geben. Stets wird es sich widersprechende Auffassungen zu einzelnen Problemen geben. Dennoch soll versucht werden, wichtige Grundlagen noch einmal vor Augen zu führen und an Hand konkreter Kodierbeispiele den Blick für das Wesentliche im „Dschungel der Verschlüsselung“ zu schärfen, hierbei haben die Anregungen der Leser der ersten Ausgabe Berücksichtigung gefunden.