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Virtuelles Hausrecht und Webrobots

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Zum Werk Das Werk beschäftigt sich mit der rechtlichen Zulässigkeit von Screen-Scraping und Webcrawling durch Preissuchmaschinen. Diese gewinnen beim Onlineshopping einen zunehmend größeren Einfluss. Es gibt jedoch Onlineshops, die ihre Angebote aus vertriebs- und marketingstrategischen Gründen nicht bei Preissuchmaschinen gelistet sehen möchten. Einige Preissuchmaschinen widersetzen sich diesem Willen und listen gleichwohl die Produktangebote solcher Onlineshops. Sie gewinnen die Angebotsdaten der Onlineshops, indem sie diese automatisiert durch „Webrobots“ (Spider, Webcrawler, Screen-Scraper) aus den Onlineshop-Datenbanken extrahieren. Mithilfe von Screen-Scrapern können Preissuchmaschinen sogar Kundenbestellungen bei den Onlineshops ausführen, ohne dass der Kunde selbst den Onlineshop besuchen muss. Anlass für das hier vorgestellte Werk sind divergierende instanzgerichtliche Entscheidungen, die bisher zu diesem Themenkreis ergangen sind. Der Verfasser untersucht umfassend, ob Onlineshopbetreiber von Betreibern solcher Preissuchmaschinen Unterlassung verlangen können. In einer auch für den technischen Laien verständlichen Form werden die Funktionsweise von Webrobots erläutert und mögliche Unterlassungsansprüche aus Vertrag, UrhG, MarkenG und UWG geprüft. Schließlich wird die Frage untersucht, ob und unter welchen Bedingungen ein „virtuelles Hausrecht“ eine mögliche Grundlage für Unterlassungsansprüche darstellen kann. Zielgruppe Das Werk richtet sich gleichermaßen an Praktiker und Wissenschaftler aus dem juristischen Bereich, insbesondere an Rechtsanwälte und Justiziare.

Buchvariante

2011

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