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Verteidigung in der Hauptverhandlung

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Die Hauptverhandlung bildet das „Kernstück“ des Strafprozesses, auch nach der Einführung strafprozessualer Absprachen, die das klassische „streitige“ Verfahren um das „konsensuale“ Verfahren erweitern. In beiden Verfahren ist das in der Hauptverhandlung erzielte Beweisergebnis entscheidend für die richterliche Entscheidung. Hier treffen die gegensätzlichen Interessen der Prozessbeteiligten erstmals direkt aufeinander. Der Verfasser, basierend auf jahrzehntelanger Erfahrung als Strafverteidiger, vermittelt nicht nur die notwendigen strafprozessualen Kenntnisse, sondern legt besonderen Wert auf die strategischen und psychologischen Aspekte der Verteidigung in der Hauptverhandlung. Zahlreiche Muster von Verteidigeranträgen und -erklärungen unterstützen die tägliche Arbeit im Gerichtssaal und bieten sowohl Berufsanfängern als auch erfahrenen „Profis“ wertvolle Anregungen zur optimalen Wahrnehmung der Mandanteninteressen. Zu den Themen gehören Verteidigungsziele, Strategie und Taktik, Vorbereitung des Mandanten, Zuständigkeits- und Besetzungsrügen, Ablehnungsanträge, strafprozessuale Verständigung, Beweisantragsrecht und Beweisverwertungsverbote, die Widerspruchslösung, Möglichkeiten der Sachverhaltsfestschreibung, Haftbefehl, Plädoyer des Verteidigers sowie die Besonderheiten der Berufungshauptverhandlung.

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Verteidigung in der Hauptverhandlung, Klaus Malek

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2017
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