Das neue Bauhandwerkerpfandrecht
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Grundlegende Änderungen prägen die Revision des Bauhandwerkerpfandrechts, die weit über die Nachführung der Rechtsprechung hinausgeht. Der bisher vorausgesetzte 'sachenrechtliche Bezug' der Handwerkerleistung zu einer Baute wird überflüssig. Damit eröffnet das neue Bauhandwerkerpfandrecht einigen weiteren am Bau beteiligten Personengruppen einen Pfandrechtsanspruch. Neu geregelt werden auch der Mieterausbau, der zu einem Pfandrecht führt und das Verfahren bei Grundstücken der öffentlichen Hand. Dieser Leitfaden erschliesst das neue Recht in prägnanter und doch differenzierter Form. In vier Teilen werden erstens das System des Bauhandwerkerpfandrechts, zweitens die beteiligten Personen (Bauhandwerker, Besteller, Eigentümer und sein Grundstück), drittens die Forderung und Pfandsumme sowie viertens die Fristen und das Prozedere bearbeitet. Umfangreiche Anhänge ergänzen den Leitfaden: ein kommentiertes Pfandrechtsgesuch, eine synoptische Darstellung des alten und des neuen ZGB sowie Auszüge aus den parlamentarischen Debatten zum Bauhandwerkerpfandrecht. Inhalts- und Stichwortverzeichnis erlauben den raschen Zugriff. Das neue Recht tritt per 1. Januar 2012 in Kraft. Der Leitfaden eignet sich gleichermassen für juristische Praktiker, Gerichte und Anwälte, wie auch für Bauhandwerker, Immobilien-Treuhänder und Eigentümer.