Europäisierte Regulierungsstrukturen und -netzwerke
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Der Begriff „Regulierung“ ist bereits in seinem nationalrechtlichen Kern einem ständigen Wandel unterworfen; in seinen Randbereichen lässt er sich nur unscharf umgrenzen. Überdies bestimmen in immer stärkerem Maße Organe und Institutionen der Europäischen Union sowie auf Freiwilligkeit beruhende transnationale Netzwerkstrukturen das Management von Risiken und die Regulierung von Infrastrukturen. Hinzu treten rasante technische Entwicklungen sowie krisenhafte ökonomische Prozesse, die es rechtlich „einzufangen“ gilt. Diesen Ausgangsbefund zum Anlass nehmend veranstalteten die Herausgeber gemeinsam mit dem Arbeitskreis Europäische Integration (AEI), Berlin, im Mai 2011 eine Konferenz zum Thema „Europäisierte Regulierungsstrukturen als Basis einer künftigen Infrastrukturvorsorge“. Ziel war es, den schillernden Begriff eines „europäischen“ bzw. „europäisierten“ Regulierungsrechts in einigen zentralen Facetten stärker zu konturieren. Dabei sollten zunächst sektorübergreifende Kategorien unter übergeordneten, theoriegeleiteten Aspekten (Regulierungsziele, organisatorisch-prozedurale Strukturen, Instrumente sowie Rechtsschutzfragen) genauer erfasst werden. Sodann wurde die Vielfalt des Regulierungsrechts anhand von sechs wesentlichen Referenzgebieten (Finanz-, Wasser-, Telekommunikations-, Post-, Verkehrs- und Energiemärkte) unter Einbeziehung des sektorspezifischen Standes der „Europäisierung“ abgebildet.