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Der moderne Rechtsstaat beansprucht, seine Bürger als freie und gleiche Personen zu behandeln. Dieser Anspruch schließt partikulare ethische Konzeptionen sowie Willkür und Privilegien von der Legitimation staatlicher Normen aus. Eine besondere Herausforderung stellt das Verhältnis zu großen Religionen dar, die universale Geltungsansprüche erheben, jedoch durch ihre Geschichtlichkeit auch partikular sind. Die Forderung nach weltanschaulich neutraler, säkularer Normgebung führt zu einer zentralen Frage der neuzeitlichen Philosophie: Lassen sich grundlegende, allen gemeinsame Eigenschaften der Menschen, wie die Vernunft, ohne Bezug auf besondere kulturelle Erfahrungen normativ anwenden? Dies wirft die Frage auf, wie diese Normen zu den jeweiligen partikularen Überlieferungen stehen. Das Verhältnis von Politik und Religion im Kontext moderner Rechtsstaatlichkeit eröffnet eine Vielzahl philosophisch-historischer und rechtssystematischer Probleme. Diese werden von Philosophen und Rechtswissenschaftlern eingehend erörtert und diskutiert, wobei eine interdisziplinäre Diskussion initiiert wird. Das Leitthema der Beiträge behandelt das Verhältnis von naturrechtlichen, kulturellen und positivrechtlichen Elementen in der Legitimation staatlicher Normsetzung und der Begründung subjektiver Rechte, insbesondere der Menschenrechte.
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Von der religiösen zur säkularen Begründung staatlicher Normen, Ludwig Siep
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