Eine Bremse für die Staatsverschuldung?
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Durch die Föderalismusreform 2009 wurde das Staatsschuldenrecht grundlegend geändert. Im Zentrum steht nun die ausdrückliche Verpflichtung des Bundes und der Länder zu materiell ausgeglichenen Haushalten. Ergänzt wird die neue „Schuldenbremse“ durch ein Frühwarnsystem zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen und durch Konsolidierungshilfen für einzelne Länder mit besonders prekären Haushaltslagen. Anhand der Dokumente der Föderalismuskommission II zeichnet Maxi Koemm einleitend nach, wie es zu der Einigung über das „Gesamtpaket“ kam. Im Mittelpunkt steht sodann die Frage, ob die „Schuldenbremse“ ihrem Namen gerecht werden wird. Zur Beantwortung dieser Frage prüft Maxi Koemm insbesondere die Vereinbarkeit der Verfassungsänderungen mit der Identitätsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG, die Verfassungsmäßigkeit der Begleitgesetzgebung und die Justitiabilität der neuen Schuldengrenzen.
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Eine Bremse für die Staatsverschuldung?, Maxi Koemm
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2012
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- Titel
- Eine Bremse für die Staatsverschuldung?
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Maxi Koemm
- Verlag
- Mohr Siebeck
- Erscheinungsdatum
- 2012
- ISBN10
- 3161509641
- ISBN13
- 9783161509643
- Reihe
- Recht der nachhaltigen Entwicklung
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Durch die Föderalismusreform 2009 wurde das Staatsschuldenrecht grundlegend geändert. Im Zentrum steht nun die ausdrückliche Verpflichtung des Bundes und der Länder zu materiell ausgeglichenen Haushalten. Ergänzt wird die neue „Schuldenbremse“ durch ein Frühwarnsystem zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen und durch Konsolidierungshilfen für einzelne Länder mit besonders prekären Haushaltslagen. Anhand der Dokumente der Föderalismuskommission II zeichnet Maxi Koemm einleitend nach, wie es zu der Einigung über das „Gesamtpaket“ kam. Im Mittelpunkt steht sodann die Frage, ob die „Schuldenbremse“ ihrem Namen gerecht werden wird. Zur Beantwortung dieser Frage prüft Maxi Koemm insbesondere die Vereinbarkeit der Verfassungsänderungen mit der Identitätsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG, die Verfassungsmäßigkeit der Begleitgesetzgebung und die Justitiabilität der neuen Schuldengrenzen.