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Der Autor widmet sich in seiner Dissertation einem zentralen privatrechtlichen Thema: den Beratungspflichten im Versicherungs-, Anlageberatungs- und Kreditsektor. Beim Erwerb von Finanzprodukten strebt der Kunde an, einen gegenwärtigen oder künftigen Finanzbedarf planmäßig zu decken, wobei die Auswahlentscheidung oft entscheidend für die wirtschaftliche Existenz ist. Daher gelten für die Beratung in den verschiedenen Branchen des Finanzsektors spezifische Spezialregeln. Oft sind die Zwecke der Produkte austauschbar; ein Sparplan kann beispielsweise dieselbe Funktion wie eine Lebensversicherung erfüllen. Der Autor hebt den Zusammenhang zwischen den sektoriellen Regeln hervor und untersucht diese Austauschbarkeit ausführlich, was eine Forschungslücke schließt. Die jüngsten europäischen und deutschen Regulierungen - wie die VVG-Reform, MiFID und das Verbraucherkreditrecht - erforderten eine Neubewertung des Beratungsrechts. Fehlen abgestimmte Regeln, entstehen komplexe Probleme aus den unterschiedlichen Beratungsmodellen. Die neue Rechtslage für Makler, Vermittler und Anlageberater bietet Ansatzpunkte, ein umfassendes System des Beratungsrechts zu entwickeln, das Erkenntnisse aus anderen Rechtsbereichen integriert. Im Zentrum stehen die Kategorien „Beratungsgrundlage“ und „Empfehlungspflicht“, die eine klare Analyse des Beratungsprozesses ermöglichen und die Pflichten des beratenden Unternehmens differenziert darstellen. So entst
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Beratungsgrundlage und Empfehlungspflicht beim Vertrieb von Finanzprodukten, Johannes Schmidt-Tophoff
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- 2011
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