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Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

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Das bisher im Kreditwesengesetz erfasste und als Bankgeschäft geregelte E-Geld-Geschäft ist mit der Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie zum 30. April 2011 in das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) überführt worden. Dies hat eine Ergänzung und Überarbeitung des ZAG-Kurzkommentars erforderlich gemacht. In der Vergangenheit haben Kreditinstitute einen Großteil der Zahlungsverkehrsgeschäfte erbracht, da eine Banklizenz die Voraussetzung für das Betreiben des Giro- und des E-Geld-Geschäfts war. Die übrigen Zahlungsverkehrsgeschäfte konnten dagegen von Unternehmen außerhalb jeglicher Finanzaufsicht ausgeführt werden. Mit dem Inkrafttreten und der Erweiterung des ZAG wird hier ein neues Kapitel aufgeschlagen: Das Erbringen von Zahlungsdiensten und das Betreiben des E-Geld-Geschäfts setzen mit der Neuregelung entweder eine Vollbanklizenz oder eine Zulassung als Zahlungsinstitut bzw. E-Geld-Institut voraus. Schwerpunktmäßig enthält das ZAG nun Regelungen über die Zulassung als Zahlungs- sowie E-Geld-Institut, die Unterlegung von Risiken mit Eigenkapital und Vorschriften über die laufende Beaufsichtigung. Die Autoren haben in diesem Buch eine Zusammenfassung und Kommentierung des ZAG vorgenommen. Jede einzelne Vorschrift wurde von ihnen mit erläuternden Ausführungen versehen, sodass der Bankmitarbeiter für seine tägliche Arbeit einen praxisgerechten Überblick über das Gesetz sowie Hilfestellung bei dessen Anwendung erhält. Diese 2. Auflage berücksichtigt insbesondere die Vorgaben der Zweiten E-Geld-Richtlinie, die der deutsche Gesetzgeber in das ZAG aufgenommen hat. Das Gesetz umfasst nun auch die Vorschriften für das E-Geld-Geschäft, die bislang noch im KWG enthalten waren.

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ISBN
9783871511431

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2011

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