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Altersteilzeit in Frage und Antwort

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Durch die Schaffung der erweiterten Altersteilzeit ab 1. Jänner 2016 wird das faktische Pensionsantrittsalter angehoben. Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Rahmen einer kontinuierlichen Arbeitszeitverkürzung beschäftigen, erhalten die durch die erweiterte Altersteilzeit entstehenden Zusatzkosten nahezu vollständig ersetzt. Arbeitnehmer, die die erweiterte Altersteilzeit anstelle der Korridorpension wählen, können später eine erheblich höhere Pension erwarten, da der Abschlag verringert oder entfällt. Diese Möglichkeit besteht nach Vollendung des 62. Lebensjahres auch für bestimmte laufende Altersteilzeitvereinbarungen, wobei eine Höchstdauer zu beachten ist. Die Informationen richten sich an Personalverrechner, Steuerberater, Personalverantwortliche, Betriebsräte und ältere Arbeitnehmer. Es wird erklärt, wie sich die Teilpension vom Altersteilzeitgeld unterscheidet, warum es für Frauen in den nächsten Jahren keine Teilpension gibt, und welche Probleme auftreten können, wenn Frauen mit 53 Jahren Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Zudem werden Details zur Dauer der erweiterten Altersteilzeit, zur Höhe der späteren Pension und zur Notwendigkeit der Einstellung einer Ersatzarbeitskraft behandelt. Der Anhang enthält variable Textbausteine und Muster für Altersteilzeit- und Teilpensionsvereinbarungen, um den Abschluss solcher Vereinbarungen zu erleichtern.

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Altersteilzeit in Frage und Antwort, Erika Marek

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2015
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