Die faulen Säcke haben fertig
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Schule ist in einer Fülle von Aspekten paradox motiviert. Der Text führt einige dieser Aspekte aus und zeigt an ihnen mit Hilfe der Doppelbindungstheorie, dass die Widersprüche der genannten Paradoxa in der Person jeder einzelnen Lehrkraft ausgehalten werden müssen. Zudem befindet sich die Lehrerschaft – besonders nach PISA – in einer sehr undankbaren Sandwich-Position zwischen einer sich aufgeklärt gebenden Öffentlichkeit auf der einen und einer rigiden, um ihr Ansehen in eben dieser Öffentlichkeit bemühten Bildungsverwaltung auf der anderen Seite. Auch scheinen besonders die politisch Handelnden daran interessiert, sowohl die Verantwortung für das desaströse PISA-Ergebnis als auch seine Konsequenzen auf die Lehrerschaft als die Gruppe mit der schlechtesten gesellschaftlichen Lobby abzuwälzen. Aus all dem resultiert nicht nur Überforderung, sondern zugleich ein als unbefriedigend erlebter Zustand, der in der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion unter dem Begriff „Gratifikationskrise“ firmiert. Unter Rückgriff auf die Autoren Uwe Schaarschmidt, Johannes Siegrist, Andreas Hillert, Andreas Weber und Dirk Lehr beschreibt der Text anhand dort entnommenen statistischen Materials die Korrelation zwischen Gratifikationskrise und bestimmten Krankheitsbildern. Des Weiteren enthält er Daten zum Problem der Frühpensionierung von Lehrern. Hier geht es vor allem um Umfang, Größenordnung und Kosten des Problems wie auch um die ihm zugrunde liegenden Krankheitsbilder. Der Text möchte einen Beitrag leisten zu einer Diskussion, die nach Auffassung des Autors zu sehr therapeutisch ausgerichtet ist. Die Literatur, die derzeit dafür zur Verfügung steht, kommt oft im Lebenshilfe-Ratgeber-Gestus daher, statt soziale und politische Verantwortung bei denen einzufordern, bei denen sie tatsächlich liegt. Denn der Beamtenstatus mit Pensionsberechtigung wird als angeblich unverhältnismäßiges Privileg bei Bedarf immer gegen die Lehrer ins Feld geführt, ohne dass zugleich gesagt würde, dass dieses Privileg mit der Treuepflicht des Beamten – und das heißt: Pflicht zu blinder Weisungsgebundenheit – teuer erkauft wird. Zu zeigen, dass die Fürsorgepflicht des Staates derzeit allenfalls nachträglich dann geübt wird, wenn das Kind in den Brunnen gefallen – sprich: der Beamte dienstunfähig erkrankt – ist, gehört zu den Anliegen des Textes.