Der Privatdetektiv im schweizerischen Recht
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Dem Bild des Privatdetektivs in der Öffentlichkeit haftet bedingt durch Literatur und Film stets etwas Abenteuerliches und Unseriöses an. Dabei wird oftmals verkannt, dass Privatdetektive Vertrauensträger besonderer Art sind, die dort, wo der Beizug der Polizei nicht möglich oder nicht wünschenswert ist, zum Einsatz gelangen und einem berechtigten Interesse dienen, sei es beispielsweise zur Aufdeckung von Versicherungs- oder Sozialhilfemissbrauch. Die vorliegende Arbeit befasst sich in umfassender Weise mit den rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit dem Beruf des Privatdetektivs. In der Schweiz fehlt es an einer einheitlichen Regelung des Detektivgewerbes. Zwar haben zahlreiche Kantone eine Bewilligungspflicht statuiert, doch sind die Anforderungen sehr unterschiedlich ausgestaltet worden. Daneben bestehen interkantonale Vereinbarungen, welche ebenfalls Bestimmungen zum Detektivgewerbe enthalten. Die vorliegende Arbeit widmet sich dieser Regelungsvielfalt und gibt einen Überblick über die geltenden Normen. Ebenso wird erläutert, weshalb gewisse Kantone einen Regelungsbedarf als notwendig erachten und andere wiederum nicht. Im Zentrum der Arbeit stehen sodann die einzelnen Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere bezüglich deren Eignung und Erforderlichkeit. Privatdetektive stossen bei ihrer Tätigkeit regelmässig an rechtliche Grenzen, was von ihnen jeweils nicht nur einen sorgfältigen Abwägungsprozess, sondern auch ausreichende Rechtskenntnisse verlangt. In vorliegender Arbeit wird auf die rechtlichen Schranken, mit welchen sich ein Privatdetektiv bei der Ausübung der Tätigkeit konfrontiert sieht, eingegangen. Dabei kommen insbesondere die strafrechtlichen Grenzen sowie Aspekte des Persönlichkeits- und Datenschutzes zur Sprache. Abschliessend wird erörtert, welche Rahmenbedingungen für die Ausübung des Detektivgewerbes sinnvoll und notwendig erscheinen. In der Folge werden Empfehlungen für eine Regelung des Gewerbes gegeben, die gesamtschweizerisch erfolgt und zu einer Harmonisierung der derzeitigen unterschiedlichen kantonalen Bestimmungen führen soll.