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Erwachsenenschutz

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Am 1. Januar 2013 wird das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft treten. Es enthält neben einer Totalrevision des bisherigen Vormundschaftsrechts auch neue Rechtsinstitute in der Form der eigenen Vorsorge und der Massnahmen von Gesetzes wegen. Die bisherige typisierten behördlichen Massnahmen Entmündigung, Verbeiratung und Verbeiständung werden durch Massnahmen nach Mass abgelöst. Zudem werden die wesentlichen Aspekte des Verfahrens vor den Erwachsenenschutzbehörden und den kantonalen gerichtlichen Beschwerdeinstanzen erstmals bundesrechtlich einheitlich geregelt. Dieses Kapitel wie auch verschiedene andere Bestimmungen gelten analog auch beim Kindesschutz. Der Basler Kommentar erläutert die neuen Bestimmungen (Art. 360-456 ZGB und Art. 14, 14a SchlT ZGB) umfassend und anschaulich, zeigt die Bezüge innerhalb der umfangreichen Gesetzgebung auf, verarbeitet die bisherige Doktrin zum neuen Erwachsenenschutzrecht und nimmt zu den bereits bestehenden, zahlreichen Kontroversen Stellung. Besonderes Gewicht wird auf die Darstellung des Verhältnisses zum bisherigen Recht gelegt, so dass für den Praktiker sofort ersichtlich ist, wo an Vertrautes angeknüpft werden kann und wo man sich auf Neuland befindet. Die einschlägige bisherige Rechtsprechung und Doktrin sind festgehalten. Bei den Verfahrensbestimmungen wird insbesondere auch auf das ergänzende kantonale Recht Bezug genommen, soweit es bei Abschluss der Arbeiten am Kommentar bereits bekannt ist. Der Übergang vom bisherigen zum neuen Recht wird im Schlusstitel ZGB nur knapp geregelt. Umso wichtiger ist eine ausführliche Darstellung, was in der Praxis zu tun ist, zumal ab 1. Januar 2013 die neuen Fachbehörden zuständig sein werden. Das Werk enthält im Übrigen eine Einleitung, welche die Geschichte und die Grundgedanken der Revision aufzeigt und die massgebenden Bestimmungen des Internationalen Privatrechts erläutert. In der kommenden 5. Auflage des Basler Kommentar ZGB I wird der Band – aufdatiert – integriert. Erwachsenenschutz aus erster Hand Die Herausgeber, Prof. Dr. iur. Thomas Geiser und Dr. iur. Ruth E. Reusser, haben als Mitglied der Expertenkommission beziehungsweise als deren Präsidentin und Verantwortliche für die Botschaft und die Begleitung der Vorlage im Parlament das neue Erwachsenenschutzrecht mitgeprägt.

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ISBN
9783719030827

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Buchvariante

2012

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