Das Abweichungsrecht der Länder gemäß Art. 72 Abs. 3 GG im bundesstaatlichen Kompetenzgefüge
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Mit der Föderalismusreform I hat der Verfassungsgeber im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung das Abweichungsrecht der Länder eingeführt. Die Dissertation befasst sich mit der Aufarbeitung der Grundsätze und Voraussetzungen des neuen Abweichungsrechts, sowie mit der Frage, ob die Verfassungsänderung die in sie gesetzten Erwartungen insbesondere hinsichtlich des besseren Zusammenspiels von Bund und Ländern und der reibungsloseren Umsetzung europarechtlicher Vorgaben erfüllt. Zudem werden die bisherigen Erfahrungen mit der neuen Kategorie der Gesetzgebungskompetenz erörtert. Zentraler Punkt der Überlegungen ist dann vor allem die Frage, welche Auswirkungen das Abweichungsrecht auf den komplexen Bereich der Gesetzgebung im Umweltrecht hat beziehungsweise haben wird.