Die unendliche Geschichte der geschlossenen Unterbringung
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„Warum sperren wir so ein Pack nicht für immer weg?“ titelte die Bild-Zeitung am 15.09.2009 bezüglich des Falls von Dominik Brunner, der in einem Münchner S-Bahnhof von zwei Jugendlichen zu Tode getreten wurde. Taten wie diese führen zu erneuten Diskussionen über das Strafmaß und die Unterbringung jugendlicher Straftäter. Ordnungspolitisch motivierte Vorschläge wie die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters, die Schaffung von Erziehungscamps oder der Ausbau von geschlossenen Heimen stehen dabei auf der Tagesordnung. Dass dabei die Kinder- und Jugendhilfe als Sanktions- und Disziplinierungsinstrument benutzt wird, was der Philosophie des heute geltenden Kinder- und Jugendhilfegesetzes entgegensteht, erscheint als nebensächlich. Doch auch die Kinder- und Jugendhilfe selbst trägt zu einer Beibehaltung der geschlossenen Unterbringung bei. Über deren Pro und Kontra wird seit Jahrzehnten fachintern hitzig diskutiert. Markus Pöhner ermittelt Faktoren, die zur Beibehaltung der geschlossenen Unterbringung als eine Form der Heimerziehung innerhalb des Spektrums der Hilfen zur Erziehung beitragen.