Die Europarechtskonformität der Hinzurechnungsbesteuerung in der Fassung des JStG 2008
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Die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG wurde schon sehr früh als nicht mit dem Europarecht konform identifiziert. Durch die Entscheidung des EuGH in der Rs. Cadbury Schweppes musste der deutsche Gesetzgeber reagieren. Mit § 8 Abs. 2 AStG wurde durch das JStG 2008 die Möglichkeit der Exkulpation in Bezug auf EU- und EWR-Gesellschaften geschaffen. Erforderlich ist insbesondere der Nachweis, dass die entsprechende Auslandsgesellschaft einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Das Werk untersucht die europarechtlichen Konsequenzen, die sich aus dieser Exkulpationsmöglichkeit ergeben. Dazu erfolgt zunächst eine Einordnung nach nationalem Recht und insbesondere das Verhältnis zu der allgemeinen Missbrauchsvorschrift des § 42 AO. Anschließend wird eine umfassende Prüfung anhand europarechtlicher Vorgaben vorgenommen. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Analyse und Prüfung anhand der beihilferechtlichen und der grundfreiheitlichen Vorgaben. Im Rahmen der grundfreiheitlichen Prüfung liegt ein Schwerpunkt auf den Rechtfertigungsgrund der Bekämpfung von Steuerumgehungen und der Prüfung, ob in Drittstaatensachverhalten andere Maßstäbe anzuwenden sind. Die gewonnen Erkenntnisse können für alle europarechtskritischen Regelungen des direkten Steuerrechts verwendet werden.