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Wiedergutmachung für Opfer internationaler bewaffneter Konflikte
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Kriege töten Menschen, verletzen sie, berauben sie ihrer Lebensgrundlage. Häufig missachten Konfliktparteien die Regeln des humanitären Völkerrechts, die Individuen gerade hiervor schützen sollen. Es stellt sich dann die Frage, ob die Opfer einen eigenen Wiedergutmachungsanspruch haben, den sie selbst prozessual durchsetzen können. Die Autorin gibt unter Einbeziehung der zunehmenden Individualisierung des Völkerrechts Antworten. Zur Überwindung eines Durchsetzungsdefizits im Völkerrecht schlägt sie die Errichtung eines internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte und humanitäre Rechte vor.
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2012
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