Der Kernbereich privater Lebensgestaltung
Zugleich ein Beitrag zum dogmatischen Verständnis des Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG
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Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist ein vom Bundesverfassungsgericht entwickeltes Institut, das aus dem Wesen der Grundrechte und der Menschenwürde gefolgert wird. Die Arbeit analysiert umfassend die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und zeigt Inhalt und Umfang der bundesverfassungsgerichtlichen Kernbereichskonzeption auf. Dazu werden die Strukturelemente der heute herrschenden Kernbereichskonzeption herausgearbeitet. Der Autor begründet in seiner Kritik, warum diese herrschende Konzeption abgelehnt werden muss. Er skizziert außerdem ein eigenes Modell, das auf der Freiheit des menschlichen Willens beruht. Die Neuerscheinung richtet sich vor allem an Verfassungsjuristen in Praxis und Wissenschaft.
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Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, Johannes Barrot
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2012
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- Titel
- Der Kernbereich privater Lebensgestaltung
- Untertitel
- Zugleich ein Beitrag zum dogmatischen Verständnis des Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Johannes Barrot
- Verlag
- Nomos
- Verlag
- 2012
- ISBN10
- 383297363X
- ISBN13
- 9783832973636
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist ein vom Bundesverfassungsgericht entwickeltes Institut, das aus dem Wesen der Grundrechte und der Menschenwürde gefolgert wird. Die Arbeit analysiert umfassend die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und zeigt Inhalt und Umfang der bundesverfassungsgerichtlichen Kernbereichskonzeption auf. Dazu werden die Strukturelemente der heute herrschenden Kernbereichskonzeption herausgearbeitet. Der Autor begründet in seiner Kritik, warum diese herrschende Konzeption abgelehnt werden muss. Er skizziert außerdem ein eigenes Modell, das auf der Freiheit des menschlichen Willens beruht. Die Neuerscheinung richtet sich vor allem an Verfassungsjuristen in Praxis und Wissenschaft.