Frieden durch Menschenrechtsregelungen?
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Der Titel der Ausarbeitung wirft die rhetorisch-provokante Frage auf, ob „Frieden“ durch „Regelungen“ möglich sei. Seit dem Ende des Kalten Krieges ist eine Zunahme innerstaatlicher Konfliktsituationen zu beobachten, die nicht nur empörende Menschenrechtsverletzungen umfassen, sondern auch das Potenzial haben, ganze Regionen zu erschüttern. Von den Vereinten Nationen, als der „Weltgemeinschaft“ erwartet die Öffentlichkeit, dass sie „tätig“ werden. Sie wurden nach dem Zweiten Weltkrieg jedoch zur zwischenstaatlichen Konfliktlösung eingerichtet. Es werden die Strategien aufgezeigt, die den Vereinten Nationen laut Charta zur Verfügung stehen, um Konfliktsituationen zu bewältigen. Die moralische Grundlage der Vereinten Nationen beruht unter anderem auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Das regionale afrikanische Menschenrechtsregime hat zwar die Grundsätze dieser Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte übernommen, aber mit Abänderungen, welche die afrikanischen Traditionen und Werte mehr zur Geltung bringen. Durch das Herausarbeiten der „afrikaspezifischen“ Modifikationen wird gezeigt, dass hiervon direkt oder indirekt fast jedes Politikfeld betroffen ist. Trotz der Implementations- und Kontrollschwierigkeiten von Menschenrechtsregimen kommt die Verfasserin letztendlich zu einer positiven Beurteilung dieser, da der Begriff des „Friedens“ auch von historischen und regionalen Gegebenheiten abhängig ist.