Der Schutz vor Diskriminierungen in der Europäischen Union nach der Richtlinie 2000/78/EG am Beispiel des Verbotes der Altersdiskriminierung
Autoren
Mehr zum Buch
Die vorliegende Schriftenreihe ist darauf ausgerichtet, besonders ausgezeichnete wissenschaftliche, aber vor allem immer auch praktisch ausgerichtete Abschluss-arbeiten am Fachbereich Verwaltungswissenschaften einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Nicht zuletzt reagieren der Fachbereich wie auch das An-Institut PubliCConsult damit auf die steigende Nachfrage aus der Praxis, deren Vertreter sich die Veröffentlichung der oft beispielhaften und sehr praktischen Ergebnisse der Studierenden gewünscht haben. Doch nicht nur wissenschaftliche Abschlussarbeiten, sondern auch kleinere Seminar- und Forschungsprojekte, die teils hohen Ansprüchen genügen, werden in Zukunft in diese Reihe wissenschaftlich integriert und entsprechend präsentiert. Der vorliegende vierte Band der Schriftenreihe stellt die wissenschaftlich ausge-zeichnete und auf der feierlichen Exmatrikulation am 25. November 2011 in Halber-stadt vom Förderverein der Hochschule Harz prämierte Arbeit von Herrn Dennis Engel mit dem Thema „Der Schutz vor Diskriminierungen in der Europäischen Union nach der Richtlinie 2000/78/EG am Beispiel des Verbotes der Altersdiskriminierung“ vor. Zweck der Richtlinie ist laut Art. 1 die Schaffung eines allgemeinen Rahmens zur Bekämpfung der Dis-kriminierungen wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf im Hinblick auf die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Mit diesen Richtlinienvorschriften ist im europäischen Recht unter anderem auch das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters eingeführt worden, das im Bereich von Beschäftigung und Beruf in allen euro-päischen Mitgliedstaaten beachtet wer-den muss. Herr Engel widmet seine Diplom-arbeit im Kern der Untersuchung der Rechtfer-tigung eines Verstoßes gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Ihm ist es sehr gut gelungen, die Strukturen der Rechtfertigungsvorschriften sowie das sich hieraus ergebende System der Recht-fertigung eines Verstoßes gegen das Verbot der Altersdiskriminierung herauszu-arbeiten und zu konkretisieren.