Terminologie des Jazz der Weimarer Republik
Autoren
Mehr zum Buch
Jazz in der Weimarer Republik ist ein von der Forschung bisher wenig beachtetes Kapitel der Musikgeschichte. Ein Mangel an akademischer Aufmerksamkeit ist aber keineswegs mit fehlender historischer Bedeutung gleichzusetzen, denn der Jazz war zu dieser Zeit die treibende Kraft der Unterhaltungsmusik in Deutschland. Zur Zeit der Weimarer Republik war Jazz überwiegend Tanzmusik, was sich auch in der Musikterminologie widerspiegelt. So nehmen viele Begriffe unmittelbar Bezug auf die Tanzmusik. Beispielsweise gibt es unzählige deutsche Jazzplatten aus den 1920er Jahren, die als Foxtrott – also als eine Tanz- und Musikgattung – gekennzeichnet sind. Vor allem aber ist auf den historischen Tonträgern ein wesentliches Charakteristikum der Weimarer Jazzmusik nachweisbar, das gleichfalls in den Jazzlehrwerken jener Zeit thematisiert wird: Es hat sich eine weitgehend standardisierte Form herausgebildet, die hauptsächlich auf dem Prinzip der mehrfach variierten Wiederholung des Chorus eines Musikstücks beruht. In seiner musikwissenschaftlichen Studie arbeitet Niels-Constantin Dallmann Aspekte der zur Weimarer Zeit verwendeten Terminologie unter der Prämisse auf, daß musikalische Begriffe stets im Wandel sind und sich ihre heutigen Bedeutungen von damaligen sehr wohl unterscheiden können. Dabei entsteht keine Ansammlung lexikalischer Einträge, sondern es wird eine Begriffsvielfalt aufgezeigt, mit der den Entwicklungen des Jazz als einer neuen Musikrichtung im Deutschland der 1920er Jahre Rechnung getragen wird. Diese Terminologie soll für zukünftige Analysen des Jazz der Weimarer Republik eine theoretische Grundlage liefern.