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Das Bereicherungsverbot

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Das Bereicherungsverbot ist ein anerkannter Grundpfeiler des deutschen Schadensersatzrechts, obwohl weder Herleitung noch Inhalt genau bestimmt ist. Stephan Gregor leitet es aus dem Prinzip der Trennung von Schaden und Haftung ab. Dieses Prinzip besagt für den Schaden, dass er unabhängig davon besteht, wer für ihn haftet (natürlicher Schaden). Für die Haftung bedeutet das Prinzip, dass das Haftungsrecht nur den Schaden zuweisen kann, ihn aber nicht selbst bestimmt; eine über den Schaden hinausgehende Umverteilung ist kein Schadensersatz (Bereicherungsverbot). Es dient zur Abgrenzung von Schadensersatzes und Versicherung zu Wette, Vertrags- und Privatstrafe. Es bietet eine Leitschnur für zentrale Fragen des Schadensersatzes wie für den Nutzungsersatz, für fiktive Reparaturkosten, die Drittschadensliquidation mit den Entgeltfortzahlungsfällen und für die Vorteilsanrechnung einschließlich der Fälle hypothetischer Kausalität. Stephan Gregor erhielt für seine Arbeit den Dissertationspreis 2011 der Juristischen Gesellschaft Hagen e. V. und den Förderpreis der Sparkasse Hagen 2011.

Buchvariante

2012

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