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Rechtsschutz bei lückenhafter Begründung des zivilgerichtlichen Urteils

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Gerichtliche Urteile sind grundsätzlich zu begründen. Diese Regel erscheint heute sowohl dem Juristen als auch dem Nichtjuristen selbstverständlich. Aber welche Anforderungen sind an die Urteilsbegründung zu stellen? Wann wird gegen die Begründungspflicht verstoßen? Wie ist der Rechtsschutz der Parteien bei Vorliegen eines solchen Verstoßes ausgestaltet? Die Beantwortung dieser Fragen beschäftigt Rechtsprechung und Schrifttum seit Jahrzehnten und ist wesentliches Ziel dieser Arbeit. Im Zentrum steht das Problem, beachtliche Begründungsfehler von unbeachtlichen zu unterscheiden. Die Gerichte suchen die Lösung fast ausschließlich im Rahmen des § 547 Nr. 6 ZPO. Nach der hier vertretenen Auffassung darf die Abgrenzung der einzelnen Begründungsmängel jedoch nicht allein aus der Perspektive des Revisionsrechts erfolgen, sondern muss darüber hinaus die Funktionen und die verfassungsrechtliche Dimension der Urteilsgründe berücksichtigen.

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2012

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