Anwaltsgesellschaften mit beschränkter Haftung in den USA und in Deutschland
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Die Rahmenbedingungen der anwaltlichen Berufsausübung haben sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten rasant verändert. Rein tatsächliche Entwicklungen, wie der durch steigende Zulassungszahlen und die Konkurrenz mit anderen Beratungsberufen erhöhte Wettbewerbsdruck sowie immer größer werdende Anwaltsgesellschaften haben zu einer fortschreitenden Kommerzialisierung des Anwaltsberufs sowie einer kontinuierlichen Veränderung des Berufsrechts geführt. Anwälte sind heute nicht länger nur höheren Zielen verpflichtete Freiberufler. Um erfolgreich zu sein, müssen sie ihre Berufsausübungsgesellschaften wie Unternehmen führen und nutzen angesichts steigender Haftungsgefahren auch immer häufiger Gesellschaftsformen, die die Haftung ihrer Teilhaber begrenzen. Die Autorin stellt mit General Partnership, Professional Corporation, LLC und LLP die in den USA sowie mit GbR, Partnerschaft, GmbH und AG die in Deutschland verbreiteten Gesellschaftsformen für die anwaltliche Berufsausübung einschließlich ihrer historischen Hintergründe, des auf sie anwendbaren Haftungsrechts, der mit ihrer Nutzung verbundenen standesrechtlichen Anforderungen sowie ihrer praktischen Bedeutung vergleichend dar. Auf Basis dieser Grundlagen und der in beiden Ländern geführten Diskussionen analysiert sie, unter welchen Voraussetzungen die Nutzung gesellschaftsrechtlicher Haftungsbeschränkungen durch die moderne Anwaltschaft vertretbar ist. Vor dem Hintergrund zahlreicher grenzüberschreitender Kanzleizusammenschlüsse, anwaltlicher Büroeröffnungen im Ausland, kostenintensiver Strukturmaßnahmen innerhalb der Sozietäten und der immer internationaler werdenden Anwaltstätigkeit untersucht die Verfasserin darüber hinaus, ob in Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung organisierte Anwälte wie klassische Unternehmer die Finanzierungsvorteile, die ihnen diese Gesellschaftsformen in Form der Kapitalbeteiligung Dritter bieten, nutzen können, ob eine Begrenzung des Teilhaberkreises noch zeitgemäß ist und inwieweit ein internationales Tätigwerden von Anwaltsgesellschaften etwaige gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkungen beeinflusst.