Revision des Sachenrechts - ein erster Überblick für Eilige
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Auf den 1. Januar 2012 trat eine Teilrevision des Sachenrechts in Kraft. Anstoss für die Revision war die Feststellung, dass sich der Einsatz der Grundpfandrechte in der Praxis immer mehr vom ursprünglichen Konzept der gesetzlichen Ordnung entfernt hatte. Die Revision schafft die bedeutungslose Gült ab, passt das Recht der Schuldbriefe an die in der Praxis dominierende Sicherungsübereignung an und führt neben den bisherigen, auf den Namen oder den Inhaber lautenden Papier-Schuldbriefen neu den Register-Schuldbrief ein. Revidiert wurden ferner das Bauhandwerkerpfandrecht, das Recht der Dienstbarkeiten, speziell das Baurecht, das Recht des Stockwerkeigentums und der privatrechtliche Immissionsschutz. Das neue Recht wirft viele interessante Fragen auf, die anlässlich der Tagung vom 24. November 2011 thematisiert wurden. Der vorliegende Tagungsband mit den Tagungsbeiträgen soll den Zugang zum neuen Recht einem breiteren Publikum erleichtern.