Der E-Postbrief in der Kommunalverwaltung
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„Der E-Postbrief in der Kommunalverwaltung“ DIes ist das dritte Gutachten, das das renommierte Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auf Bitte der Deutschen Post angefertigt hat. Dieses Gutachten geht der Frage nach, welche besonderen Rechtsfragen beim Einsatz des E-Postbriefs sich womöglich für die kommunale Aufgabenerledigung stellen. Die kommunale Verwaltung hat von allen staatlichen Ebenen die meisten Bürokontakte, sie setzt auch die meisten elektronischen Formulare ein. Die Gutachter prüfen die Rechtsfragen rund um den E-Postbrief zunächst anhand eines „prototypischen“ Verwaltungsverfahrens mit seinen einzelnen Schritten, um sodann Einsatzgebiete zu untersuchen, die einen Querschnittscharakter aufweisen, aber zugleich auch hohe Fallzahlen. Das gilt exemplarisch für Ordnungswidrigkeiten, Kommunalabgaben und Beteiligungsprozesse. Das Gutachten enthält außerdem für eine Vielzahl unterschiedlicher Sachgebiete komprimierte Einzelprüfungen. So kann jeder schnell erkennen, ob für seine kommunale Aufgabenerledigung der E-Postbrief rechtlich zulässig ist.