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Opferschutz und Erziehungsgedanke im Jugendstrafverfahren

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Der Gesetzgeber hat die Stellung des Verletzten im Strafverfahren in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert. Die dem Verletzten nach und nach eingeräumten Informations-, Mitwirkungs- und Schutzrechte „stören“ das klassische Gegenüber von strafverfolgendem Staat und Angeklagten. In wichtigen Bereichen des Strafverfahrens muss daher eine neue Balance hergestellt werden. Das ist besonders prekär im vom Erziehungsgedanken beherrschten Jugendstrafverfahren. Die Arbeit untersucht, inwiefern die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens eine Berücksichtigung von Opferrechten zulassen. Im ersten Teil der Arbeit werden die dogmatischen Grundlagen einer Einbeziehung des Verletzten in das Jugendstrafverfahren dargestellt und die einzelnen Verletztenrechte ausführlich erörtert. Über die bloß theoretische Diskussion hinaus, wird im zweiten Teil der Arbeit der Konflikt zwischen den Verfahrensrechten des Verletzten und der erzieherischen Ausrichtung des Jugendstrafverfahrens empirisch beleuchtet. Zu diesem Zweck wurden Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte und Strafverteidiger zu ihren Einstellungen, ihren Einschätzungen und ihrer praktischen Handhabung befragt.

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Opferschutz und Erziehungsgedanke im Jugendstrafverfahren, Jana Christina Zapf

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2012
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