Die Verpflichtung zu Blauhelm-Missionen
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Überall auf der Welt brennt es: Grenzkonflikte zwischen Staaten, Bürgerkriege um Land, Ressourcen oder die Staatsmacht, separatistische Bestrebungen oder internationaler Terrorismus verlangen immer wieder ein schnelles Eingreifen der Weltgemeinschaft. Doch der UN-Sicherheitsrat in New York führt oft genug ein stumpfes Schwert: Gerade ökonomisch potente und demokratisch gefestigte Staaten wie Deutschland, Japan oder die Schweiz entziehen sich reserviert dem Wunsch nach bewaffneten Blauhelm-Truppen. Der Jurist und Diplomat Günther Dahlhoff ist der Ansicht, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Staaten zur Bereitstellung von Truppen für friedenserhaltende Missionen nach Artikel 43 der UN-Charta verpflichten kann. In einer historischen Herleitung begründet er seine These ausführlich und schildert die Rechtspraxis in der Geschichte der Vereinten Nationen. ‚Drückeberger‘ wie Deutschland sollten ihre Haltung überprüfen.