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Die Frage, ob ein nicht oder nicht allein geschäftsführungs- und vertretungsbefugter Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche der Gesellschaft gegen Dritte gerichtlich geltend machen kann, beschäftigt die Rechtsprechung und Schrifttum seit Inkrafttreten des BGB. Über die Zulässigkeit, Voraussetzungen und dogmatische Begründung einer externen Einzelklagebefugnis, die die Geschäftsführungs- und Vertretungsordnung der Gesellschaft durchbricht, besteht bis heute Uneinigkeit. Der Autor untersucht auch weitere nichtkörperschaftliche Mehrpersonenverhältnisse des BGB, bei denen mehrere Rechtssubjekte auf der Gläubigerseite stehen. Es wird aufgezeigt, dass sich aus den historischen und systematischen Zusammenhängen der gesetzlichen Einzelregelungen ein allgemeines Rechtsprinzip ableiten lässt, das auf dem Rücksichtnahmegedanken beruht. Dieses Prinzip gewährt unter bestimmten Voraussetzungen jedem Einzelnen eine Befugnis zur Anspruchsdurchsetzung, solange die Belange der anderen Beteiligten auf der Gläubigerseite nicht beeinträchtigt werden. Der Rückgriff auf dieses Rechtsprinzip bietet auch für die BGB-Gesellschaft eine praktikable sowie system- und interessengerechte Grundlage für die externe Einzelklagebefugnis.
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Die externe Einzelklagebefugnis im Recht der BGB-Gesellschaft als Ausprägung eines allgemeinen Rechtsprinzips, Frank-Thomas Uhlig
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- 2012
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