Die neue Immobiliensteuer nach dem StabG 2012
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Die neue Immobiliensteuer, die mit 1.4.2012 in Kraft getreten ist, bringt eine Vielzahl von Neuerungen wie etwa die Abschaffung der 10-jährigen Spekulationsfrist, eine Immobiliensteuer iHv 25% auf den Veräußerungsgewinn und Pauschalierungen für das sog. „Altvermögen“. Den Befreiungen (Hauptwohnsitzbefreiung alt und neu, Befreiung für selbst hergestellte Gebäude) kommt in Zukunft eine große Bedeutung zu. Die ab 1.1.2013 zu erhebende Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist unter bestimmten Voraussetzungen von Rechtsanwälten und Notaren selbst zu berechnen und zu entrichten. Die Besteuerung von Immobilien im Betriebsvermögen wird ebenso dargestellt wie die steuerlichen Konsequenzen aus Erbschaften und Schenkungen. Der Immobilienbesteuerung bei Privatstiftungen ist ein Sonderkapitel gewidmet. Die Erläuterung der Änderungen bei der Grunderwerbsteuer, der Umsatzsteuer sowie eine volkswirtschaftliche Analyse runden die gesamthafte Betrachtung ab. Mit den geplanten Änderungen durch das AbgÄG 2012 zum Download!