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Gerichtlicher Rechtsschutz in auswärtigen Angelegenheiten

Mit einer Rechtsvergleichung zum französischen 'acte de gouvernement'

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Öffentliche Rechtsverhältnisse mit Auslandsbezug, auch als auswärtige Angelegenheiten bekannt, sind heute ein fester Bestandteil des Rechtsalltags. Diese werden traditionell als stark politiknah angesehen und sind nur eingeschränkt der richterlichen Prüfung zugänglich. Der vorwiegend politische Charakter solcher Akte führt oft zu einem Ausschluss von Gerichtsverfahren, es bleibt jedoch unklar, was genau darunter zu verstehen ist. Wann besteht die Gefahr, dass Richter in die Außenpolitik eingreifen? Welche außenpolitischen Interessen können die Rechtsschutzinteressen Einzelner überlagern? Ein Beispiel ist die Überführung des Nazi-Kollaborateurs Maurice Papon nach Frankreich im Jahr 1999, die durch außenpolitische Gründe gerechtfertigt wurde. Im Gegensatz dazu stand die gerichtliche Kontrolle bei der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA im Jahr 2009 nicht zur Debatte, trotz des Drucks amerikanischer Steuerbehörden. Die Arbeit untersucht zunächst das Konzept des 'acte de gouvernement', ein klassisch französisches Institut, und analysiert dann die gesetzliche Ausnahme der 'übrigen auswärtigen Angelegenheiten' im Bundesrecht. Auf Basis von Kasuistik wird eine umfassende Dogmatik zu vorwiegend politischen Akten entwickelt, die anhand von Zwangsmaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung exemplifiziert wird. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob der Gerichtsausschluss in auswärtigen Angelegenheiten heute noch gerechtfertigt werden

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Gerichtlicher Rechtsschutz in auswärtigen Angelegenheiten, Kaspar Sutter

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2012
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