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Die unmittelbar grenzüberschreitende Forderungsvollstreckung im internationalen und europäischen Rechtsraum

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Bei der unmittelbar grenzüberschreitenden Vollstreckung wird durch die Vollstreckungsorgane eines Staates auf einen Gegenstand zugegriffen, der sich aus der Sicht eines anderen Staates auf dessen Territorium befindet. Dies stellt scheinbar einen Widerspruch zum völkerrechtlichen Territorialitätsprinzip dar. Diesem Prinzip zufolge ist eine Vollstreckung nur in Gegenstände zulässig, die sich auf dem eigenen Territorium befinden. Das Völkerrecht erlaubt es mehreren Staaten jedoch, die gleiche Forderung bei einem hinreichenden Inlandsbezug als auf ihrem eigenen Territorium belegen anzusehen. Infolgedessen können jene Forderungen, die einen Bezug zu verschiedenen Staaten haben, mehrere Belegenheitsorte haben. Der Autor beschäftigt sich mit der internationalen Zuständigkeit zu Forderungsvollstreckungen sowie deren Anerkennung in anderen Staaten. Erkennt ein Staat, in dem ebenfalls eine Vollstreckungsmöglichkeit gegeben ist, eine ausländische Forderungsvollstreckung nicht an, folgt hieraus die Gefahr, dass der Drittschuldner mehrfach zur Leistung gezwungen werden kann. Aus diesem Grunde werden die erforderlichen Voraussetzungen untersucht, die eine Anerkennungsfreundlichkeit ermöglichen. Es werden zudem Entwicklungen in der Europäischen Union aufgezeigt, die zunehmend die herkömmliche grenzüberschreitende Vollstreckung vereinfachen, bei der nach einem Titeltransfer aus einem Mitgliedstaat in einem anderen die Vollstreckung betrieben werden kann. Vorgestellt und bewertet wird darüber hinaus der Entwurf einer Verordnung zur vorläufigen europäischen Kontenpfändung.

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2012

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