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Die Teilliquidation von Vorsorgeeinrichtungen

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Die Rechtsbeziehungen in der beruflichen Vorsorge sind durch ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Versicherten, der Vorsorgeeinrichtung und dem Arbeitgeber geprägt. Verringert sich dessen Belegschaft, restrukturiert er sein Unternehmen oder löst er seinen Anschlussvertrag auf, so muss die Vorsorgeeinrichtung ihre Finanzierung dem neuen Destinatärkreis anpassen und bei grossen Fluktuationen ihr nicht individualisiertes Vermögen und einen allfälligen Fehlbetrag aufteilen: Es kommt zu einer Teilliquidation. Die Teilliquidation von Vorsorgeeinrichtungen bildet den Gegenstand der vorliegenden Freiburger Dissertation. Zunächst werden die Ansprüche der Versicherten während ihrer Zugehörigkeit zur Vorsorgeeinrichtung und beim Austritt erläutert. Anschliessend geht die Arbeit auf die einzelnen Schritte der Teilliquidation ein. Im Besondern untersucht sie auch aktuelle Reformideen in Bezug auf Teilliquidationen in Unterdeckung und die damit verbundenen Härtefälle.

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2012

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