Der Schutz des Know-how im russischen Recht aus der Perspektive des Verfassungsrechts
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Wissen ist der Antrieb für jeden Fortschritt. Insbesondere für die technische und damit verbunden auch für die wirtschaftliche Entwicklung sind meist kostspielige Forschungen, mit dem Ziel neues Wissen zu erlangen, unverzichtbar. Um Investitionen in weitere Forschungen zu sichern, bedürfen die gewonnenen Informationen eines Schutzes vor der Konkurrenz. Auf der Suche nach Optimierung eines derartigen Schutzes führt diese Studie eine rechtsvergleichende Analyse hinsichtlich des rechtlichen Schutzes von Know-how in den Handelspartnerstaaten Russland und Deutschland durch. Unter Beleuchtung der einzelnen Anforderungen, die von beiden Rechtsordnungen an eine Information gestellt werden, um als schützenswertes Geheimnis anerkannt zu werden, wird herausgearbeitet, dass beide Staaten das gleiche Gut zu schützen suchen. Dabei wird jedoch deutlich, dass die Ausgestaltung dieses Schutzes sehr unterschiedlich erfolgte. Auch ist die verfassungsrechtliche Verankerung des Know-how-Schutzes jeweils verschieden. Daher erfolgt zunächst eine Darstellung der russischen Vorschriften, die den Schutz für solche als Know-how qualifizierten Informationen vorsehen. Weiterhin werden diese Schutzmechanismen der Russischen Föderation mit denen in Deutschland verglichen und bewertet. Obgleich die Russische Föderation nicht Mitglied der WTO ist, liegt deren Konzept des Know-how-Schutzes das TRIPs-Übereinkommen zum Schutze des geistigen Eigentums zugrunde. Ausgehend hiervon erweist es sich besonders interessant, dass Deutschland als WTO-Mitglied dem Know-how einen vorwiegend strafrechtlichen Schutz gewährt, während Russland dieses immaterielle Gut in die Objekte des geistigen Eigentums einreiht und dadurch einen weitreichenden Schutz in Aussicht stellt. Mitursächlich hierfür sind zum einen die verhältnismäßig junge Verfassung der Russischen Föderation sowie die Erkenntnisse aus der sowjetischen Zeit.