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Die Emissionsgenehmigung nach dem TEHG

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Zum 01. Januar 2005 trat das Emissionshandelssystem in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft. Die Mitgliedstaaten waren gemäß Art. 4 der Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG) verpflichtet, sicherzustellen, dass emittierende Tätigkeiten nur mit einer Genehmigung durchgeführt werden dürfen. Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) bildete den rechtlichen Rahmen auf nationaler Ebene, wobei die Emissionsgenehmigung in § 4 TEHG konkretisiert wurde. Die Arbeit untersucht den Regelungsinhalt dieser Norm, den Rechtscharakter der Emissionsgenehmigung und ihre Funktion sowie die geplante Umsetzung im Umweltgesetzbuch (UGB). Besonderes Augenmerk gilt § 4 Abs. 6 TEHG, der besagt, dass bei Neuanlagen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zugleich die Emissionsgenehmigung ist. Diese Regelung deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber eine neue Variante zwischen gesonderter Genehmigungserteilung und einer Konzentrationslösung geschaffen hat, die verschiedene Genehmigungen bei Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung integriert. Insgesamt hat der Gesetzgeber mit der Schaffung des Emissionshandelsrechts sowohl den Übergang von ordnungsrechtlicher zu ökonomischer Verhaltenssteuerung als auch die Ausgestaltung der Emissionsgenehmigung und deren Funktion als umweltrechtliches Neuland betreten.

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Die Emissionsgenehmigung nach dem TEHG, Stefan Jablonski

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2012
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